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Unter “Leistungen” ist nun der Beitrag: “Kosten, die Mär von den 10 Minuten” hinterlegt.

hier ein kleiner Ausschnitt:

Verbandstoffe werden von der Industrie nicht ohne Gegenwert abgegeben. Dies ist logisch, auch wir wollen für unsere Leistung einen gerechten Gegenwert. ……..

……Nun gibt es Experten, die behaupten, die Krankenkasse gibt einen Minutenwert, angeblich 10, diesen Pflegediensten vor. Wenn dies so wäre, dann könnte man sehr gut verhandeln! Leider stimmt es nicht und es gibt auch nicht die eine Leistung “Verbandwechsel”, sondern eine Vielzahl von Leistungen, die im Zusammenhang stehen………………….

Es wurde aber nicht nur für alle Leistungen (über 30) jeweils ein Preis festgelegt, es wurden auch zwei Höchstsummen für einen Hausbesuch vereinbart. Zumindest in Niedersachsen ist dies so. Auch die Vergütung der Anfahrt ist geregelt und am Wochenende, feiertags und nach 20.00 Uhr wird die Summe verdoppelt. Werktags erhalten private Anbieter aktuell 3,37 €. Betreut man zwei Personen im gleichen Haushalt, halbiert sich die Summe. Gleiches gilt für das gleichzeitige Erbringen von Leistungen der häuslichen Krankenpflege (SGB V) und Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI). Und werden wieder zwei Personen im selbigen Haushalt versorgt, so wird geviertelt……….
Wieviele Minuten  nun auf die Personalkosten zu veranschlagen sind, denn auch ein Pkw gibt es inklusive  aller Folgekosten (Steuer, Versicherung, Wartung, Kraftstoff usw.) nicht geschenkt, muss vom Dienstleister selber kalkuliert werden. Der Dienstleister hat halt nicht nur die Personalkosten. Miete/Finanzierung ………..

Hier zeigt sich, dass die Krankenkassen die ambulanten Leistungen viel zu gering vergüten. Kompressionsverband mit Wundversorgung 10,60 €, beider Unterschenkel 21,03 € (Höchstsatz). Die Wundgröße spielt KEINE Rolle! Medikamentengabe 2,86 €, Versorgung suprapubischer Katheter 3,49 €, Kompressionstrümpfe (ab CCL II) An- oder Ausziehen  3,15 €, Kompressionsverband anlegen 4,60 €, Verband anlegen/wechseln 4,90 €.
Höchstsätze: 16,50 € bzw. erhöht, wenn bestimmte Leistungen mit erbracht werden 21,03  €.
Über Minuten wird aktuell NICHT verhandelt! Aber, Mitarbeiter/innen werden nach Zeit, die Einrichtung nach Leistung vergütet.  Wir müssen also erst einen Zusammenhang ……….
Mein Vorschlag an Herrn Minister Rösler:
Sie fordern und möchten eine bessere Vergütung von Pflegekräften erreichen. Das ist gut.  (In Ihrem Bundesland Niedersachsen ist der Markt an Fachkräften bereits “leergefegt”. Es ist schwer Menschen für diesen Beruf zu begeistern. An erster Stelle wird als Grund die Verdienstmöglichkeit genannt.) Gleichzeitig ermahnen Sie aber auch die Krankenkassen, so wenig wie möglich an Geld auszugeben. Von dort kommt aber das Geld.
Vorschlag: Sie sollten den Krankenkassen und den Anbietern den Auftrag erteilen, ja Sie verbindlich Auffordern, dass  die Höchstsätze an einen Stundenlohn gekoppelt werden. Dieser Stundenlohn sollte absolut konkurrenzfähig zu Löhnen der Industrie stehen. Also  keine  7,50 €.
Die Gesundheit ist unser wertvollstes Gut!? Diese Aussage halte ich aktuell für  leeres Geschwätz. Sobald man den Wert  zu einer Summe definiert, scheint jede Aktie wertvoller zu sein.