Adresse

Dorfstraße 1, 31622 Heemsen 

Öffnungszeiten

8:00 – 12:00 (Mo-Fr) 

E-Mail

info@dasmobilewundzentrum.de

WoundEL Therapie = Hoffnung, Zuversicht für das scheinbar Ausweglose? Teil 4: Entscheidet die Krankenkasse über Amputation?

Liebe Leser,

ich würde gerne hier weiter über die Therapie berichten, aber die Entscheidung der Krankenkasse, die Verbandelektroden nicht bezahlen zu wollen steht aktuell im Fokus.

Die Fragestellung kommt nicht von ungefähr. Der Betroffene wurde über diese Maßnahme bereits einmal (August 2011) von den damals behandelnden Chirurgen aufgeklärt. Wie es üblich ist vor einer Operation.

Zur Zeit ist diese Operation nicht notwendig. Gott sei Dank! Denn die WoundEl Therapie zeigte Wirkung!

Nun sieht die Krankenkasse in den Verbandelektroden keinen Verbandstoff, sondern eine ausschließliches Therapieverfahren, welches nicht in der Anlage V Verordnungsfähigen Medizinprodukten der Arzneimittel Richtlinien aufgeführt wird und somit keine Kassenleistung wäre.

Nach § 31 SGB V haben die Versicherten unter anderem auch Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln. Eine allgemeingültige Definition des Begriffes “Verbandmittel” gibt es derzeit nicht. Daher ist es nachvollziehbar, dass die Krankenkassen versuchen, die zur Verfügung stehenden Produkte zu klassifizieren.

In die Leistungspflicht der GKV fallen damit:

Klassische Verbandstoffe wie Binden, Kompressen, Folienverbände, saugende Wundauflagen, moderne Wundauflagen, wie Schaumverbände, Hydrogelauflagen oder Alginatkompressen und speziell präparierte Produkte, z. B. aluminium- oder silberhaltige Wundverbände oder mit wirkstofflosen Salbengrundlagen imprägnierte Verbände.

Neben Hydrogel und Hydrofiber wird zur Abdeckung der Wunde nur der Verbandstoff “Verbandelektrode” benötigt. Diesen Verbandstoff kann man also an ein Gerät anschließen, müßte man aber nicht. Das Gerät wird nicht bezahlt von der Krankenkasse. Sicherlich stimmt es, der Preis für das Gerät ist in den Preis der Verbandelektrode eingeflossen.

Aber Verbandstoffe müssen nicht in der besagten Anlage V aufgeführt sein und die Verbandelektrode erfüllt alle Kriterien eines modernen Verbandstoffes!

Das Bild entstand am 09.12.2011. Am 07.12.2011 wurde die WoundEL Therapie abgesetzt. Am 09.12. maß ich eine Tiefe von 4 cm. Die Wunde wird aktuell mit Hydrogel, Hydrofiber und Schaum versorgt.

Der Betroffene wollte Widerspruch gegen den Entscheid einlegen. Seine Sorge Betreff Verlust eines Körperteiles ist beträchtlich gestiegen. Daher meine Frage: Entscheidet die Krankenkasse über Erhalt/Verlust eines Körperteiles? Sind 72 Euro für eine Wundauflage zu viel? Ist das der Anfang vom Ende der modernen Wundversorgung in Deutschland?!

Ich werde berichten.