Ich hatte bereits berichtet, wie wir zu dieser Therapiemöglichkeit kamen. Inzwischen haben wir drei Geräte im Einsatz. Dies wurde erforderlich, damit wir auch alle Patienten damit therapieren können.
So wirkt die Behandlung mit kaltem Plasma. Während der Behandlung wird ein gewebeverträgliches Plasma erzeugt, das nicht wärmer ist als die Körpertemperatur. Das Plasma wird direkt auf dem Körper unter Nutzung der Umgebungsluft erzeugt. Dabei werden aktivierte Gas-Spezies freigesetzt, wie z.B. reaktive Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen. Ferner wird UV-A und UV-B-Licht in geringen, nicht schädlichen Dosen erzeugt.
Es eignet sich damit hervorragend für die Keimreduktion von mikrobiell kontaminierter Haut und Wunden.
Das Besondere an PlasmaDerm ist zudem, dass beim Prozess der Plasmaerzeugung stimulierende, hochfrequente elektrische Felder entstehen. Diese regen die Mikrozirkulation in tieferen Hautschichten an. So werden Zellen und Gewebe verstärkt mit Sauerstoff, Vitaminen, Mineralien, Enzymen und Nährstoffen versorgt und die Zellregeneration angeregt. (Quelle: aus der Information für Patienten: PlasmaDerm plasma Technology for health der Firma CINOGY System GmbH)
Hier ein Beispiel aus unserer Praxis.
Zustand nach Behandlung eines Non-Hodgkin-Lymphom. Patient, männlich, hatte diesen Defekt hinter seinem rechten Ohr bereits länger als 3 Monate. Er wurde mit den verschiedensten Wundauflagen, mit und ohne Hydrofiber, Alginat behandelt, ohne jegliche Besserung. Wir schlugen den Patienten nach Wundreinigung die Kaltplasmabehandlung vor, um anschließend den Defekt mit Aquacel Ag+ Extra und Foam lite zu versorgen. In den ersten 14 Tagen 6 Anwendungen mit 2 × 90 Sekunden und die folgenden 14 Tagen 4 Anwendungen mit 2 × 90 Sekunden. Nach 14 Tagen wurde kein Aquacel Ag+ Extra mehr benötigt.
Nach 28 Tagen, 10 Verbandwechsel mit Kaltplasmabehandlung war die Behandlung erfolgreich abgeschlossen.
Warum mussten wir dies nun dem Patienten vorschlagen? Antwort: weil die Krankenkassen die Kosten der Kaltplasmabehandlung bislang nicht übernehmen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Richtlinie in Kraft gesetzt, wo jetzt Studien durchgeführt werden sollen, die wissenschaftlich den Nutzen belegen und somit die Kassen es dann bezahlen müssten.
Die AOK hier in Niedersachsen scheint einen anderen Weg zu gehen. Sie hat ja die Namensrechte eines Fußballstadions in Wolfsburg erworben. Bezahlt aus den Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich gehe davon aus, sie glauben, es könnte ein Wunder geschehen, wenn AOK Versicherte zum Spiel gehen und geheilt wieder herauskommen. Also wie zum Beispiel bei „Das Wunder von Lourdes.“
Unsere Politiker wünschen sich sicherlich auch so etwas. Sie lassen ja diese Verschwendung (in meinen Augen) von Geldern, die für die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten aufzuklären, zu beraten und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken, per Gesetz eingenommen wurde, für diese Maßnahme ja zu.