Druck, ständig auf derselben Körperstelle ist die Ursache für das Bekommen eines Druckgeschwüres. Dies ist allseits bekannt. Und allen wird es logisch erscheinen: Druckentlastung die Voraussetzung für die Abheilung. Menschen, die man nun nicht mehr mobilisiert bekommt, die sogenannten “Bettlägrigen”, diese müssen nun regelmäßig gelagert werden. Rund um die Uhr aller 2 bis 3 Stunden. Hilfsmittel wie Wechseldrucksysteme sind nur eine Unterstützung. Gelagert werden muss trotzdem. Schon seit einigen Jahren gibt es nun auch Seitenlagerungssysteme. Sie bestehen meist aus zwei Luftkammern, die gut etwas länger als die Hälfte des Bettes sind und je eine Hälfte dieses ausfüllen. Sie werden unter die Matratze gelegt. Computergesteuert werden nun wechselseitig die Kammern mit Luft befüllt und teilweise Sensor-gestützt auf den gewünschten Neigungswinkel aufgepumpt. Dies geschieht langsam und geräuschlos. Natürlich lässt sich bei den meisten einstellen wie lange die Position eingehalten werden soll. Voraussetzung für den Einsatz solcher Systeme ist aber, der betroffene kann, sich tatsächlich nicht seine Liegeposition verändern. Zum Beispiel indem er sich mehr auf eine Seite des Bettes lagert. Bei vielen Immobilen Patienten ist dies aber der Fall. Sie können sich nicht selbst lagern.
Zu Hause, von den Angehörigen gepflegt ist das “rund um die Uhr lagern” ein Problem. Es ist ganz einfach: Angehörige müssen auch mal schlafen, sich erholen und dies tun sie meist in der Nacht.
Natürlich kostet so ein System Geld und die Krankenkassen haben viele Wechseldrucksysteme im Angebot, sind preiswerter. So werden meist die Anträge für ein Seitenlagerungssystem abgelehnt. Mit guter Dokumentation kann man dann aber auch Krankenkassen überzeugen. Es reicht halt nicht nur ein Foto der Wunde mit dazugehöriger Wundbeschreibung. Der ganze Mensch.
Hier aus Januar 2019, beim Patienten unter dem Punkt “Tagesaktuelle Bemerkung” schrieb ich:
Frau___ hat die Antwort der AOK (Ablehnung) mit Begründung (Gutachten des MDK) erhalten. Diese beiden Dokumente wurden zusammen bewertet.
Aus dem Gutachten geht hervor, dass die Situation unter dem Punkt “Sachverhalt” richtig erfasst wird. Herr _____ ist aufgrund der Grunderkrankungen immobil, er kann KEINE eigenständige Positionswechsel durchführen bzw. passive Wechsel unterstützen.
Unter dem Punkt “Sozialmedizinische Beurteilung…” unterstellt nun der Gutachter dem Patienten er sei ein Simulant. Denn er unterstellt dem Patienten “nächtliche Resteigenbewegungen” die dazu führen, das Herr _____ seine Liegeposition so verändert, dass das Lagerungssystem unwirksam ist.
Unsere Begründung für die Behauptung: Frau _____ lagert das letzte Mal um 24 Uhr. Sie findet ihren Mann zur ersten Lagerung zwischen 06. und 07 Uhr so vor wie er 24 Uhr gelagert wurde. Herr ____ lagert sich also in der Zwischenzeit um und achtet darauf morgens, dann genauso wieder zu liegen wie die Ehefrau es gemacht hat.
Der Gutachter unterstellt unter stellig der Ehefrau unzureichend zu lagern. Er vermerkt: >> Ein Lagerungsplan wird nicht vorgelegt. Inwieweit am Tage gelagert wird, ist nicht dargelegt << Der Gutachter hat wohl in der Wunddokumentation nicht alles gelesen. So steht in JEDER Dokumentation seit dem 21.09.2018 unter dem Punkt der Vorgehensweise (Seite 3): >> Wichtig: aller zwei bis 3 Stunden sollten Lagerungen durchgeführt werden. Empfehlung: Seitenlagerungssystem, zum Beispiel der Firma Ekamed (Wunstorf, Nds.) << Dies ist ein Punkt der Therapieumsetzung und wird natürlich wie der gesamte Vorgang des Verbandwechsels umgesetzt. Die Wunddokumentation wird neben dem behandelnden Arzt, des Pflegedienstes NATÜRLICH in ERSTER LINIE dem Patienten/Angehörigen ausgehändigt. So kann der Patient / Angehörige AKTIV an seiner Gesundung mitwirken und fungiert im Bezug des Verbandwechsels als “Qualitätsmanagementbeauftragter” um eine gleichbleibende Qualität des Verbandwechsels zu gewährleisten. Frau ___ hat also diese Forderung gelesen und setzt sie um! Und es ist NICHT ERFORDERLICH, dass Angehörige für die Krankenkasse / MDK dies Dokumentieren. Sollen nun alle Versicherte, die Medikamente verordnet bekommen haben einen Beleg der Einnahme der Krankenkasse zukommen lassen?
Der Gutachter unterstellt mir, ich hätte nur eine Pflegeerleichterung für die Ehefrau im Blick. So schreibt er: >> nach Angaben des Wundzentrums sei hier die Erleichterung der Pflegeperson im Blick, damit insbesondere auch nachts eine entsprechende Lagerung erfolgen kann/muss, ohne dass die pflegende Ehefrau aufstehen müsse.<<<<
In der Dokumentation vom 21.09.2018 begründete ich den Einsatz wie folgt: >>> Er MUSS “rund um die Uhr” gelagert werden. In der häuslichkeit kann dies durch Angehörige (Ehefrau) nicht zu 100% geleistet werden. Sie benötigt Nachts ausreichend Schlaf um tagsüber die Pflege zu gewährleisten.
Es ist daher dringendst angeraten ein Seitenlagerungssystem, welches “rund um die Uhr” lagert mit zur Anwendung zu bringen. Wechseldrucksysteme können dies NICHT leisten!<<<<
Fazit: Der Gutachter ist NICHT der Meinung, das der Mensch eine längere Erholungsphase mittels Schlaf benötigt. Denn seiner Meinung kann schon die Ehefrau sich den Wecker stellen, um auch in der Nacht zu lagern. Er nimmt somit Folgeerkrankungen, die aufgrund der Pflege und Betreuung des Ehemannes die Ehefrau bekommt, in Kauf.
Dass es der Krankenkasse und dem Gutachter “nur” um das Geld geht, welches man nicht bereit ist auszugeben, geht aus der Feststellung unter Punkt “Sachverhalt” für Krankenkasse / Leistungserbringer” hervor. Zitat >> der Kostenvoranschlag weist dieses System im Kostenrahmen von 2.731,76 Euro aus.<<<
Diese Festellung soll wohl den Versicherten / Angehörigen erschrecken. Nach dem Motto, “ach so teuer, hätte ich es gewusst, ich hätte das gar nicht verlangt, usw.”
Unsere Meinung dazu:
Der Aufdruck “AOK” auf dem Trikot der Handballer hat mit Sicherheit viel mehr gekostet. Krankheiten wurden damit NICHT verhindert. Es gab Verletzungen von Sportlern die dieses Trikot getragen haben. Das Geld hat die AOK aber per Gesetz von Arbeitgebern und Arbeitnehmer erhalten, um Krankheiten der Versicherten zu behandeln und nicht Menschen in der ganzen Welt mitzuteilen das es eine AOK gibt! Diese “Millionenausgabe” sollte auf Rechtmäßigkeit überprüft werden. Die Ausgabe von 2.731,76 wirkt dagegen als sehr klein.
Richtig wurde festegestellt: der Dekubitus entstand im Krankenhaus. Er ist die Folge eines Pflegefehlers. Hier kann sich die Krankenkasse die Behandlungskosten vom Verursacher einklagen. Warum wird dies nicht gemacht? “Vetternwirtschaft”?
Hiermit versichere ich, dass das Wundzentrum KEINE Vorteile jeglicher Art durch den Einsatz eines Seitenlagerungssystem der Firma Ekamed erhält.
Die gesamte Wunddokumentation wurde als Begründung zum Widerspruch der Krankenkasse übergeben. Drei Monate später erhielt das Ehepaar den Bescheid nun ein Seitenlagerungssystem auf Kosten der Krankenkasse einsetzen zu können.
Der Dekubitus ist abgeheilt.