Verbandstoffe werden von der Industrie nicht ohne Gegenwert abgegeben. Dies ist logisch, auch wir wollen für unsere Leistung einen gerechten Gegenwert. Über “gerecht” ließe sich natürlich trefflich “streiten”. Der Wettbewerb untereinander bringt zwar keine Preisangleichung, dafür aber eine Vielzahl von Verbandstoffgrößen zutage. Das Aufnahmevolumen von Wundexsudat, die Wärmeisolation der Wunde von der Umwelt ist genauso unterschiedlich wie die Abgabe (abdampfen ; Gasaustausch). Es gibt haftende und nicht haftende Verbandstoffe. Vor allem haftende Produkte können allergische Reaktionen hervorrufen. Vieles ist also bei der Auswahl der optimalen Wundauflage zu bedenken. Durch die Auswahl der Verbandstoffe erreicht man nun auch eine unterschiedliche Verweildauer/Wundruhe und somit eine unterschiedliche Anzahl an notwendigen Verbandswechseln. Diesen sollte kein Betroffener selber durchführen. Es reicht NICHT, sich einfach nur die Wundauflage auszutauschen. Diese Vorgehensweise führt zu den höchsten Kosten (die Leiden der jungen Frau k. -Teil 1) ohne Heilung!
Deshalb muss aber niemand nun ständig die Arztpraxis aufsuchen und in überfüllten Wartezimmern sich die Zeit vertreiben. Der Arzt hat die Möglichkeit, eine Verordnung häuslicher Krankenpflege dem Betroffenen mitzugeben. Dieser sucht sich einen Anbieter, einen ambulanten Pflegedienst, und beantragt die Leistung “Verbandwechsel” bei seiner Krankenkasse. Nun gibt es Experten, die behaupten, die Krankenkasse gibt einen Minutenwert, angeblich 10, diesen Pflegediensten vor. Wenn dies so wäre, dann könnte man sehr gut verhandeln! Leider stimmt es nicht und es gibt auch nicht die eine Leistung “Verbandwechsel”, sondern eine Vielzahl von Leistungen, die im Zusammenhang stehen.
Natürlich haben die Krankenkassen mit den ambulanten Diensten Verträge geschlossen. Zu jeder Leistung gibt es eine Beschreibung und eventuell zusätzliche Hinweise. Ist die Leistung ” Richten von Medikamenten für eine Woche” genehmigt, so kann daneben nicht noch eine tägliche, orale Medikamentengabe abgerechnet werden. Das Wechseln eines Schmerzpflasters wäre aber möglich. Es wurde aber nicht nur für alle Leistungen (über 30) jeweils ein Preis festgelegt, es wurden auch zwei Höchstsummen für einen Hausbesuch vereinbart. Zumindest in Niedersachsen ist dies so.
Auch die Vergütung der Anfahrt ist geregelt und am Wochenende, feiertags und nach 20.00 Uhr wird die Summe verdoppelt. Werktags erhalten private Anbieter aktuell 3,37 €. Betreut man zwei Personen im gleichen Haushalt, halbiert sich die Summe. Gleiches gilt für das gleichzeitige Erbringen von Leistungen der häuslichen Krankenpflege (SGB V) und Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI). Und werden wieder zwei Personen im selbigen Haushalt versorgt, so wird geviertelt.
Wieviele Minuten nun auf die Personalkosten zu veranschlagen sind, denn z.B. auch ein Pkw gibt es inklusive aller Folgekosten (Steuer, Versicherung, Wartung, Kraftstoff usw.) nicht geschenkt, muss vom Dienstleister selber kalkuliert werden. Der Dienstleister hat halt nicht nur die Personalkosten. Miete/Finanzierung eines geeigneten Objektes, Büromitarbeiter, Versicherungen, Beiträge (zur Berufsgenossenschaft nicht wenig!) usw. usw. ja, nicht zu vergessen, er muss auch Rücklagen schaffen. Mitarbeiter/innen, die Krank sind, wollen bezahlt werden und der, der einspringt, auch. Nichts hält ewig. Anschaffungen fallen jedes Jahr an bzw. müssen nicht nur Pkw’s gewartet werden. Das Eichamt verlangt für die Leistung: “Eichen eines RR-Meßgerätes” natürlich Geld. Verbrauchsgüter wie Handschuhe, Händedesinfektionsmittel, Mundschutz usw. werden nicht von einer Krankenkasse gestellt. Alles muss aus der Leistungvergütung erwirtschaftet, bezahlt werden!
Hier zeigt sich, dass die Krankenkassen die ambulanten Leistungen viel zu gering vergüten.
Ausschnitt:
Kompressionsverband mit Wundversorgung 10,60 €, beider Unterschenkel 21,03 € (Höchstsatz). Die Wundgröße spielt KEINE Rolle! Medikamentengabe 2,86 €, Versorgung suprapubischer Katheter 3,49 €, Kompressionstrümpfe (ab CCL II) An- oder Ausziehen 3,15 €, Kompressionsverband anlegen 4,60 €, Verband anlegen/wechseln 4,90 €.
Höchstsätze: 16,50 € bzw. erhöht, wenn bestimmte Leistungen mit erbracht werden 21,03 €.
Über Minuten wird aktuell NICHT verhandelt! Aber, Mitarbeiter/innen werden nach Zeit, die Einrichtung nach Leistung vergütet. Wir müssen also erst einen Zusammenhang zwischen Leistungsvergütung und benötigter Zeit bei den Vertragsverhandlungen zwischen Krankenkasse und Anbieter herstellen. Bei Frau K. benötigte ich anfangs mindestens 90 Minuten für Verbandwechsel, Edukation und Dokumentation.
Mein Vorschlag an Herrn Minister Rösler:
Sie fordern und möchten eine bessere Vergütung von Pflegekräften erreichen. Das ist gut. (In Ihrem Bundesland Niedersachsen ist der Markt an Fachkräften bereits “leergefegt”. Es ist schwer Menschen für diesen Beruf zu begeistern. An erster Stelle wird als Grund die Verdienstmöglichkeit genannt.) Gleichzeitig ermahnen Sie aber auch die Krankenkassen, so wenig wie möglich an Geld auszugeben. Von dort kommt aber das Geld.
Vorschlag: Sie sollten den Krankenkassen und den Anbietern den Auftrag erteilen, ja Sie verbindlich Auffordern, dass die Höchstsätze an einen Stundenlohn gekoppelt werden. Dieser Stundenlohn sollte absolut konkurrenzfähig zu Löhnen der Industrie stehen. Also keine 7,50 €.
Die Gesundheit ist unser wertvollstes Gut!? Diese Aussage halte ich aktuell für leeres Geschwätz. Sobald man den Wert zu einer Summe definiert, scheint jede Aktie wertvoller zu sein.